FAQ – Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ erhalten Sie nützliche Informationen über unsere Eingliederungshilfe sowie über uns als Unternehmen. 
Bei weiteren Fragen oder Interesse an unseren Angeboten vereinbaren Sie gerne einen Termin. In einem unverbindlichen Gespräch beraten wir Sie individuell.

Inklusion bedeutet für uns nicht, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auf gesonderte Weise behandelt werden müssen. Es geht nicht darum, Sonderschulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder einem erhöhtem Förderbedarf zu schaffen.

Im Gegenteil: Inklusion bedeutet für uns, diese Menschen in die gesellschaftlichen Strukturen zu integrieren, damit sie sich persönlich entwickeln und ihre Fähigkeiten entfalten können. Der einzige Unterschied dabei ist, dass sie gezielt gefördert werden. Denn um die gleichen Chancen wahrnehmen zu können, benötigen die einen etwas mehr und die anderen etwas weniger Rückhalt. 

Egal, ob mit oder ohne Einschränkung, eine Integration in die Gesellschaft ist für jeden Menschen wichtig. Dabei geht es sowohl um die soziale Inklusion als auch um die Teilnahme in vielerlei Hinsichten.

Dazu gehört zum Beispiel die:

  • Soziale Teilhabe (Kultur, Freizeitgestaltung, Haushalt, Gemeinschaft, Partnerschaften, Familie, Freunde, Spaß, Freude etc.)
  • Teilhabe an Bildung (Kita, Hort, Schule, Aus- und Weiterbildung, Studium etc.)
  • Teilhabe am Berufs- und Arbeitsleben (Ausübung eines Berufes, Erwerbstätigkeit etc.)

Insgesamt geht es also um mehr Teilhabe am Leben generell.

Damit dies gelingt und Menschen mit Beeinträchtigungen ein weitestgehend selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen können, gibt es unsere Eingliederungshilfen.

Kinder, Jugendliche oder Erwachsene werden so lange von unseren Integrationshelferinnen und -helfern im Alltag begleitet, bis sie lernen, selbstständig zu leben und mit der Zeit manchmal sogar keine Hilfe mehr benötigen. Unsere Unterstützung erfolgt dabei ganz persönlich und individuell.

Bei uns können Sie folgende Assistenzleistungen in Anspruch nehmen:

  • Schulbegleitung
  • Kita-Begleitung
  • Hort-Begleitung
  • Alltagsbegleitung
  • Freizeitbegleitung
  • Terminbegleitung

 

Unsere Assistenzleistungen helfen den Menschen, das alltägliche Tagesgeschehen zu organisieren und zu strukturieren.

Sie werden zum Beispiel beim Einstieg in das Berufsleben gestärkt oder beim Erledigen von Einkäufen, bei Terminen und beim Besuch von Verwandten und Freunden begleitet.

Unsere Mitarbeitenden leisten aber auch einfach gerne Gesellschaft. Gemeinsam essen, sich unterhalten, Spiele spielen oder etwas lesen – auch Freude und Spaß sind für ein erfülltes Leben wichtig und gehören zu unserer persönlichen Betreuung dazu. 

Unsere Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe. Hierbei werden Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf in der Schule von einer Begleitperson unsererseits betreut. Sie hilft dem Kind, sich in die Klasse zu integrieren und den Unterrichtsstoff aufzunehmen. Dabei werden strukturelle Hilfen beim Lernen geschaffen, damit das Kind die Möglichkeit auf eine schulische Grundausbildung hat.

Die Hilfen unserer Schul-Begleitperson umfassen vor allem außerunterrichtliche Leistungen. Sie ist also keine Zweitlehrkraft, sondern übernimmt hauptsächlich pflegerische Leistungen. Dazu gehören körperliche und kommunikative Hilfen, wie zum Beispiel in Pausen-Situationen, beim Essen, beim Toilettengang oder im Sozialverhalten.

Die Antragstellung sowie Finanzierung der Integrationshilfe erfolgt für Kinder und Jugendliche über das entsprechende Sozial- bzw. Jugendamt. Sozialämter sind bei geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung zuständig, Jugendämter bei seelischer Beeinträchtigung (z. B. Entwicklungsverzögerungen, Autismus, erhöhter Förderbedarf, ADHS-Syndrom).

Allgemein dürfen Eltern, Angehörige und Betroffene laut Gesetz eine Hilfe in Anspruch nehmen (§§112, 113 SGB IX sowie §35a SGB VIII bei zuständigem Jugend- bzw. Sozialamt), wenn das Ziel – also eine erfolgreiche Eingliederungshilfe – erfüllt werden kann. Das Gutachten erfolgt dabei immer individuell.

Wird der Antrag bewilligt, so wird die Leistung der Integrationshilfe vollumfänglich und einkommensunabhängig vom Sozial- bzw. Jugendamt bezahlt.

Persönliche Assistenzleistungen für Erwachsene können zum Beispiel bei folgenden Kostenträgern beantragt und von diesen finanziert werden:

  • Krankenkasse
  • Pflegeversicherung
  • Versorgungsamt
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfe
 

Die Zuständigkeit hängt dabei vom Einzelfall ab.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die Antragstellung und Finanzierung.

Eine Eingliederungshilfe wird vom zuständigen Amt meist für ein Jahr bewilligt. Danach erfolgt eine erneute Prüfung sowie ein neues Gutachten. 

E.H.S.A. steht vor allem für eine individuelle und vertrauensvolle Unterstützung von Mensch zu Mensch.

Wir haben die Eingliederungshilfe zu unser Herzensangelegenheit gemacht und stehen seit 2016 Menschen mit Beeinträchtigungen im Raum Sachsen-Anhalt bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite.

 

Individuell und flexibel

Jeder Mensch ist individuell. Bei der Hilfe zur Inklusion geht es darum, herauszufinden, was Ihr Kind oder Ihr Angehöriger braucht.

Nur durch eine gezielte Förderung schaffen wir es, dass die Aufnahme in die Gesellschaft gelingt und sie die alltäglichen Aktivitäten bewältigen können. Deshalb sind wir flexibel und passen uns an Ihre Bedürfnisse und an die Ihrer Kinder bzw. Angehörigen an.

 

Vertrauensvoll und gemeinsam

Ohne Kommunikation funktioniert gar nichts! Sie ist das A und O jeder Beziehung. So auch bei der Integrationshilfe.

Es ist wichtig, dass sich Eltern, Angehörige, Einrichtung sowie die Integrationshelferinnen und -helfer regelmäßig austauschen. Denn nur Teamwork und die Zusammenarbeit von allen ermöglichen eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb arbeiten wir sowohl eng mit den Eltern der Kinder bzw. den Angehörigen der Erwachsenen als auch mit der jeweiligen Einrichtung oder Schule zusammen.