FAQ
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Schulbegleitung bedeutet:
Eine Person hilft einem Kind mit besonderen Bedürfnissen in der Schule.
So kann das Kind gut am Unterricht teilnehmen.
Ziele sind: selbstständiger werden, dazugehören und Freunde finden.
Kita-Assistenz bedeutet:
Eine Person hilft einem Kind mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten.
Die Hilfe macht vieles leichter und Hindernisse kleiner.
Das Kind kann besser dazugehören und später leichter in die Schule wechseln.
Freizeitbegleitung bedeutet:
Eine Person unterstützt Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen in der Freizeit.
So können sie bei Freizeitangeboten mitmachen.
Ziele sind: Freunde finden, selbstständiger werden und sich wohlfühlen.
Familienhilfe bedeutet:
Eine Person unterstützt Eltern und Kinder im Alltag, bei der Erziehung und in schwierigen Zeiten.
Die Hilfe stärkt das Familienleben und zeigt neue Lösungen.
Erziehungsbeistandschaft bedeutet:
Eine Person unterstützt Kinder und Jugendliche beim Erwachsenwerden.
Sie hilft bei Streit, macht Mut für eigene Entscheidungen
und stärkt den Kontakt zur Familie.
Schulbegleitung
Schulbegleitung ist für Kinder, die in der Schule Hilfe brauchen.
Das kann sein wegen körperlichen, geistigen, sozialen oder seelischen Einschränkungen.
Zum Beispiel:
Kinder mit Autismus
Kinder mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten
Kinder mit körperlichen Behinderungen
Ein Schulbegleiter hilft einem Kind so, wie es das Kind braucht.
Zum Beispiel:
beim Planen des Schultags
im Unterricht
beim Umgang mit anderen Kindern
Den Antrag stellt man meistens beim Jugendamt oder beim Sozialamt.
Wir beraten Sie dabei und helfen beim Ausfüllen.
Meistens bezahlt das Jugendamt oder das Sozialamt die Kosten.
Kita-Assistenz
Die Kita-Assistenz hilft Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten.
Zum Beispiel:
beim Dazugehören und Freunde finden
bei Aufgaben im Alltag, wie Essen oder Spielen
bei der Vorbereitung auf die Schule
Kita-Assistenz ist für Kinder, die besondere Hilfe brauchen.
Zum Beispiel bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen,
bei einer langsameren Entwicklung oder bei Verhaltensschwierigkeiten.
Den Antrag stellt man beim Jugendamt.
Wir helfen Ihnen dabei.
Das Kind soll in der Gruppe mitmachen können.
Es soll lernen, selbstständiger zu werden.
Wir helfen beim Üben von wichtigen Fähigkeiten.
Freizeitbegleitung
Freizeitbegleitung hilft Menschen mit besonderen Bedürfnissen,
bei Freizeitangeboten wie Sport, Kunst oder Treffen mit anderen dabei zu sein.
Wir begleiten zu Freizeitangeboten und sind dort dabei.
Wir helfen, Freunde zu finden und selbstständiger zu werden.
Wir unterstützen beim Planen und Mitmachen.
Freizeitbegleitung ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
die in ihrer Freizeit Hilfe brauchen.
Zum Beispiel wegen einer Behinderung oder weil sie unsicher im Umgang mit anderen sind.
Den Antrag stellt man meistens bei der Eingliederungshilfe.
Wir unterstützen Sie dabei.
Familienhilfe
Wir helfen Familien, besser miteinander zu reden.
Wir unterstützen im Alltag.
Wir geben Hilfe bei Fragen zur Erziehung.
Wir helfen in schwierigen Zeiten.
Zuerst führen wir ein Gespräch und schauen, welche Hilfe nötig ist.
Dann machen wir einen Plan für die Unterstützung.
Es gibt regelmäßige Treffen mit einer Fachkraft.
Wir prüfen, ob die Hilfe wirkt, und passen sie an.
Familienhilfe beantragt man beim Jugendamt.
Zusammen wird geschaut, welche Hilfe gebraucht wird.
Dann wird die passende Unterstützung gestartet.
Erziehungsbeistandschaft
Wir fördern das Kind oder den Jugendlichen so, wie es nötig ist.
Wir helfen bei Streit in der Familie.
Wir unterstützen bei Problemen in der Schule oder mit anderen Menschen.
Wir machen Mut, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Wie lange die Hilfe dauert, hängt vom Bedarf ab.
Das Jugendamt prüft regelmäßig und passt die Dauer an.
Die Familie macht bei der Hilfe mit.
Der Erziehungsbeistand arbeitet eng mit den Eltern zusammen,
damit sie ihre Kinder gut erziehen können.