Erklärung zur Barrierefreiheit – einfache Sprache

Die Eingliederungshilfe Sachsen-Anhalt GmbH möchte,
dass alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen können.
Das steht im Gesetz § 10 Absatz 1 vom Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: eingliederungshilfen-sachsen-anhalt.de.

1. So gut passt die Internet-Seite zu den Regeln.

a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2025 überprüft.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell sind keine nicht-barrierefreien Inhalte vorhanden.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

E.H.S.A. GmbH
Niemeyerstr. 22
06110 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 135 14830
E-Mail: info@eingliederungshilfen-sachsen-anhalt.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn wir Ihnen nicht antworten
oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind,
können Sie sich beschweren.

Das können Sie tun, wenn seit Ihrer Anfrage 4 Wochen vergangen sind.

Sie können sich dann an die Schlichtungsstelle vom Landeszentrum Barrierefreiheit wenden.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle kostet kein Geld.

Es gibt auch ein besonderes Klagerecht für Verbände.
Das steht im Gesetz § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.