Erklärung zur Barrierefreiheit – einfache Sprache
Die Eingliederungshilfe Sachsen-Anhalt GmbH möchte,
dass alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen können.
Das steht im Gesetz § 10 Absatz 1 vom Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: eingliederungshilfen-sachsen-anhalt.de.
1. So gut passt die Internet-Seite zu den Regeln.
a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2025 überprüft.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell sind keine nicht-barrierefreien Inhalte vorhanden.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
E.H.S.A. GmbH
Niemeyerstr. 22
06110 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 135 14830
E-Mail: info@eingliederungshilfen-sachsen-anhalt.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn wir Ihnen nicht antworten
oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind,
können Sie sich beschweren.
Das können Sie tun, wenn seit Ihrer Anfrage 4 Wochen vergangen sind.
Sie können sich dann an die Schlichtungsstelle vom Landeszentrum Barrierefreiheit wenden.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle kostet kein Geld.
Es gibt auch ein besonderes Klagerecht für Verbände.
Das steht im Gesetz § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.